Der Energieausweis - Schmidt & Schurig GmbH

Energieausweis

Energieausweis

Der Energieausweis in der Immobilienvermittlung

Seit einigen Jahren muss bei der Vermietung oder beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses ein Energieausweis vorgelegt werden. Der Gebäudeenergieausweis beinhaltet Angaben zum energetischen Zustand eines Gebäudes – darunter Informationen zur Dämmung, Heizung und Art der Liegenschaft.

Über unseren Partner Energieausweis 48 haben Sie die Möglichkeit direkt einen Energieausweis erstellen zu lassen.

Energieausweis – ist dieser überhaupt notwendig?

Ausnahmen: Wann kein Ausweis benötigt wird:

  • Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche
  • Meist ungenutzte Gebäude (nicht regelmäßig beheizt bzw. gekühlt)
  • Speziell genutzte Gebäude (z. B. Werkstätten oder Stallungen)
  • Denkmalgeschützte Gebäude (abhängig vom geltenden Landesrecht)

Es gibt zwei verschiedene Ausweisarten

  • Der Bedarfsausweis: Hierfür muss ein Ener­gieexperte die Immobilie begehen und Daten sammeln, u. a. zur Gebäudebeschaffenheit.
  • Der Verbrauchsausweis: Seine Daten setzen sich aus dem Energieverbrauch seiner Bewohner und Nutzer aus den zurückliegenden drei Jahren zusammen.

Darunter fallen beispielsweise die Verbräuche für Heizung und Warmwasser. Beide Ausweise enthalten darüber hinaus Angaben zum Kohlenstoffdioxid-Verbrauch und Modernisierungs­empfehlungen, die dazu beitragen, die Energiebilanz der Immobilie künftig zu verbessern.

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