Energieausweis
Energieausweis – ist dieser überhaupt notwendig?
Ausnahmen: Wann kein Ausweis benötigt wird:
- Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche
- Meist ungenutzte Gebäude (nicht regelmäßig beheizt bzw. gekühlt)
- Speziell genutzte Gebäude (z. B. Werkstätten oder Stallungen)
- Denkmalgeschützte Gebäude (abhängig vom geltenden Landesrecht)
Es gibt zwei verschiedene Ausweisarten
- Der Bedarfsausweis: Hierfür muss ein Energieexperte die Immobilie begehen und Daten sammeln, u. a. zur Gebäudebeschaffenheit.
- Der Verbrauchsausweis: Seine Daten setzen sich aus dem Energieverbrauch seiner Bewohner und Nutzer aus den zurückliegenden drei Jahren zusammen.
Darunter fallen beispielsweise die Verbräuche für Heizung und Warmwasser. Beide Ausweise enthalten darüber hinaus Angaben zum Kohlenstoffdioxid-Verbrauch und Modernisierungsempfehlungen, die dazu beitragen, die Energiebilanz der Immobilie künftig zu verbessern.