Schmidt & Schurig GmbH - Ihr Partner für Immobilien

Kurzgutachten

Kurzgutachten für Immobilien

Wann benötigen Sie ein Kurzgutachten? Ein Kurzgutachten kommt infrage, wenn es sich um private Anliegen und außergerichtliche Einigungen für die Feststellung eines Immobilienwertes handelt.

Das gilt insbesondere bei:

  • Verkauf- und/oder Kaufabsichten
  • Vermögensübersicht
  • Scheidung
  • Schenkung
  • Erbschaften
  • Vormundschaftsangelegenheiten

Sie benötigen ein Immobilien-Kurzgutachten?

Seriöse und unabhängige Kurzgutachten für Ihre Immobilie

Im Rahmen eines Kurzgutachtens erhalten Sie als Auftraggeber alle wichtigen Wert-Informationen zur Immobilie. Das Kurzgutachten beinhaltet eine genaue Beschreibung der Immobilie. Dabei kommt sowohl das Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren und auch das Vergleichswertverfahren zum Einsatz.

Marktpreisermittlung - Schmidt & Schurig GmbH

Für folgende Immobilien Arten können wir Ihnen im Umkreis von 15 km um Bruchsal ein Kurzgutachten erstellen:

  • Eigentumswohnungen
  • Einfamilienhäuser
  • Doppelhaushälften
  • Reihenhäuser
  • Zweifamilienhäuser
  • Grundstücke
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser

Sie benötigen ein Immobilien-Kurzgutachten?

Dann kontaktieren Sie uns direkt unter 07251-30 272 00, per E-Mail an: info@schmidt-schurig.de oder über das untenstehende Kontaktformular.

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